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34a-Schein: Was er ist und wie du ihn bekommst

Der 34a-Schein ist dein Nachweis, dass du im Bewachungsgewerbe arbeiten darfst. Je nach Job brauchst du die Unterrichtung (40 Unterrichtsstunden bei der IHK) oder die Sachkundeprüfung. Hier liest du, welcher Nachweis zu deinem Job passt und wie du Schritt für Schritt zum ersten Einsatz kommst.

einfach34a Redaktion Stand: 02. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit
  • 2 Wege: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung
  • 40 Unterrichtsstunden bei der Unterrichtung
  • 5 Tätigkeiten nur mit Sachkundeprüfung
  • 82 Aufgaben in 120 Minuten (schriftliche Sachkundeprüfung)

Wir sind nicht die IHK. Alle Übungsfragen bei einfach34a sind selbst geschrieben – an Inhalt und Format der Prüfung ausgerichtet, aber keine Original-IHK-Fragen.

Was ist der 34a-Schein?

„34a-Schein“ ist kein Wort aus dem Gesetz, sondern Umgangssprache. Gemeint ist der Nachweis der IHK, den du als Wachperson im Sicherheitsdienst brauchst: entweder die Unterrichtungsbescheinigung oder die Sachkundebescheinigung (die Bescheinigung über die bestandene Sachkundeprüfung).

Der Name kommt von § 34a GewO. GewO steht für Gewerbeordnung. Dieser Paragraf regelt das Bewachungsgewerbe, also alle Firmen, die gegen Bezahlung Menschen oder Eigentum bewachen. Die Einzelheiten stehen in der Bewachungsverordnung (BewachV), zum Beispiel zur Unterrichtung, zur Prüfung und zum Dienstausweis.

Nicht verwechseln: Die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO ist etwas anderes. Sie braucht nur, wer selbst ein Bewachungsunternehmen führt. Diese Erlaubnis erteilt nicht die IHK, sondern die zuständige Behörde, meist das Gewerbeamt. Als angestellte Wachperson brauchst du sie nicht – die hat dein Arbeitgeber.

Merke: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung bei der IHK (für dich als Wachperson), Erlaubnis von der Behörde (für Unternehmer), Freigabe über das Bewacherregister (bevor du eingesetzt wirst).

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung: Welchen 34a-Schein brauchst du?

Das hängt von deinem Job ab. Für die meisten Bewachungsaufgaben reicht die 34a Unterrichtung. Für fünf besondere Tätigkeiten schreibt das Gesetz die Sachkundeprüfung vor (§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO).

Die Unterrichtung ist eine Schulung bei der IHK über 40 Unterrichtsstunden. Du musst anwesend sein und mitmachen. Eine Prüfung mit Bestehen oder Durchfallen gibt es dabei nicht. Die Sachkundeprüfung ist dagegen eine echte Prüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wer sie bestanden hat, braucht keine Unterrichtung mehr. Umgekehrt gilt das nicht.

ThemaUnterrichtungSachkundeprüfung
Was ist das?Schulung bei der IHKPrüfung bei der IHK
Umfang40 Unterrichtsstundenschriftlich 82 Aufgaben in 120 Minuten, danach mündlich ca. 15 Minuten je Person
Prüfungkeineja; schriftlich bestanden ab 60 von 120 Punkten, mündlicher Teil nur nach bestandener schriftlicher Prüfung
Vorbereitungnicht nötignötig – 7 Sachgebiete vom Gewerberecht bis zur Sicherheitstechnik
Reicht fürBewachungsaufgaben ohne die 5 Sonderfälle, z. B. Pforte, Empfang, Werkschutz auf einem nicht öffentlichen Firmengeländealle Bewachungsaufgaben, auch die 5 Sonderfälle
Für Unternehmerreicht nichtPflicht für die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO
ErgebnisUnterrichtungsbescheinigung der IHKSachkundebescheinigung der IHK, bundesweit gültig, ohne Ablaufdatum; ersetzt die Unterrichtung

Welche Tätigkeiten brauchen die Sachkunde?

Diese fünf Tätigkeiten darfst du nur mit bestandener Sachkundeprüfung ausüben (§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO):

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr – zum Beispiel Citystreife, Streife im Bahnhof oder im Einkaufszentrum.
  2. Schutz vor Ladendieben – zum Beispiel als Ladendetektiv oder Kaufhausdetektiv.
  3. Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken – der klassische Türsteher-Job.
  4. Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete – aber nur in leitender Funktion.
  5. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen – ebenfalls nur in leitender Funktion.

Ein Beispiel: Du arbeitest als Wachperson in einer Gemeinschaftsunterkunft, aber ohne Leitungsaufgabe. Dann reicht die Unterrichtung. Übernimmst du dort eine leitende Funktion, zum Beispiel die Leitung des Sicherheitsdienstes vor Ort, brauchst du die Sachkundeprüfung. Ein zweites Beispiel: Du willst am Wochenende an der Tür einer Diskothek stehen. Hier reicht die Unterrichtung nicht – auch nicht, wenn du nur kurz einspringst.

Lohnt sich die Sachkunde auch, wenn für deinen Job die Unterrichtung reicht? Das musst du selbst abwägen. Die Sachkunde deckt alle Bereiche ab. Du kannst später also ohne neuen Nachweis wechseln, etwa vom Objektschutz in den Einlass. Dafür musst du lernen und eine Prüfung bestehen. Mehr zum Vergleich liest du im Artikel Unterrichtung oder Sachkundeprüfung.

34a Schein Voraussetzungen: Was du mitbringen musst

Für Unterrichtung und Sachkundeprüfung schreibt das Gesetz keinen bestimmten Schulabschluss und keinen Vorbereitungskurs vor. Für die Arbeit im Sicherheitsdienst kommen aber zwei Dinge dazu: Du musst zuverlässig sein, und du brauchst ausreichende Deutschkenntnisse.

  • Zuverlässigkeit: Dein Arbeitgeber darf dich nur einsetzen, wenn du zuverlässig bist (§ 34a Abs. 1a Satz 1 GewO). Das prüft die Behörde. Sie fragt dafür unter anderem das Bundeszentralregister und die Polizei ab, bei bestimmten Aufgaben auch den Verfassungsschutz. In der Regel unzuverlässig ist zum Beispiel, wer in den letzten fünf Jahren wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe, zu einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen oder zweimal zu einer kleineren Geldstrafe verurteilt wurde (§ 34a Abs. 1 Satz 4 GewO). Mehr dazu in den Fragen unten.
  • Deutschkenntnisse: Unterrichtung und Prüfung laufen auf Deutsch. Du musst die Aufgaben verstehen, im mündlichen Teil frei antworten und im Dienst mit Menschen sprechen und Berichte schreiben. Ein bestimmtes Sprachzertifikat ist für die Prüfung nicht vorgeschrieben. Ob deine IHK für die Unterrichtung ein Sprachniveau empfiehlt, erfährst du dort.
  • Ausweis: Zur Unterrichtung und zur Prüfung bringst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Pass mit. Die IHK sagt dir bei der Anmeldung, was du brauchst.
  • Alter: Ob es für deinen Wunschjob ein Mindestalter gibt, erfährst du beim Arbeitgeber. Bei Fragen zur Anmeldung hilft deine IHK.

Merke: Die Unterrichtung ist keine Voraussetzung für die Sachkundeprüfung. Du kannst dich direkt zur Prüfung anmelden – auch ohne vorher einen Vorbereitungskurs zu besuchen.

In 5 Schritten zum 34a-Schein und zum ersten Einsatz

Der Weg ist immer gleich: Nachweis wählen, vorbereiten, bei der IHK ablegen, im Bewacherregister melden lassen und die Freigabe abwarten. Erst dann darfst du arbeiten.

  1. Den passenden Nachweis wählen. Schau in die Stellenanzeige oder frag den Arbeitgeber, welche Aufgaben du übernimmst. Ist eine der fünf Tätigkeiten dabei, brauchst du die Sachkundeprüfung. Sonst reicht die Unterrichtung.
  2. Vorbereiten. Für die Unterrichtung musst du nichts lernen. Für die Sachkundeprüfung schon: Sie umfasst 7 Sachgebiete, zum Beispiel Gewerberecht, Datenschutz, BGB, Strafrecht und den Umgang mit Menschen. Einen guten Einstieg geben die kostenlosen Zusammenfassungen aller 7 Sachgebiete und die Seite „So läuft die Prüfung“. Wie du dir die Zeit einteilst, zeigt der Übungsplan. Alles zu Aufbau und Ablauf liest du unter 34a-Prüfung.
  3. Bei der IHK anmelden und ablegen. Du meldest dich direkt bei einer IHK an und zahlst die Gebühr. Die Unterrichtung besuchst du an mehreren Tagen. Bei der Sachkundeprüfung schreibst du zuerst die schriftliche Prüfung. Hast du sie bestanden, folgt die mündliche Prüfung. Danach stellt dir die IHK die Bescheinigung aus.
  4. Der Arbeitgeber meldet dich im Bewacherregister. Du kannst dich dort nicht selbst eintragen. Das macht das Bewachungsunternehmen, das dich einstellen will.
  5. Zuverlässigkeitsprüfung, Freigabe, Einsatz. Die Behörde prüft deine Zuverlässigkeit. Erst nach einem positiven Ergebnis darf dich dein Arbeitgeber einsetzen (§ 16 Abs. 1 BewachV). Dann bekommst du deinen Dienstausweis (§ 18 BewachV). Er hat kein Lichtbild. Trag deshalb im Dienst immer auch deinen Personalausweis oder Pass bei dir.

Bewacherregister: Was dein Arbeitgeber meldet

Das Bewacherregister ist ein bundesweites, elektronisches Register für Bewachungsunternehmen und ihr Personal (§ 11b GewO). Es wird vom Statistischen Bundesamt geführt. Dein Arbeitgeber meldet dich dort an, bevor du eingesetzt wirst.

  • Was gemeldet wird: Angaben zu deiner Person und dein Nachweis – also Unterrichtung oder Sachkundeprüfung.
  • Was dann passiert: Die zuständige Behörde prüft über das Register deine Zuverlässigkeit. Das Ergebnis sieht dein Arbeitgeber im Register. Ohne positives Ergebnis kein Einsatz.
  • Deine Nummer: Im Register bekommst du eine Nummer. Sie steht zusammen mit der Nummer des Unternehmens auf deinem Dienstausweis.
  • Neuer Arbeitgeber: Wechselst du die Firma, meldet dich der neue Arbeitgeber an. Deine Bescheinigung der IHK behältst du.
  • Später: Die Behörde kann die Zuverlässigkeit auch während der Beschäftigung erneut prüfen. Ist eine Wachperson nicht mehr zuverlässig, kann sie dem Unternehmer die Beschäftigung untersagen (§ 34a Abs. 4 GewO).

Wie lange dauert es, den 34a-Schein zu machen?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Sie hängt von drei Dingen ab: von deiner Vorbereitung, von den Terminen deiner IHK und davon, wie schnell die Behörde deine Zuverlässigkeit prüft.

SchrittWovon die Dauer abhängt
Unterrichtung40 Unterrichtsstunden, verteilt auf mehrere Tage. Wann der nächste Termin frei ist, legt deine IHK fest.
Vorbereitung auf die SachkundeprüfungGanz individuell: Vorwissen, Deutschkenntnisse und wie viel Zeit du pro Tag hast. Der Übungsplan gibt dir eine Einteilung für 14, 30 oder 60 Tage.
PrüfungsterminTermine und Anmeldefristen legt jede IHK selbst fest. Schriftlicher und mündlicher Teil finden je nach IHK am selben Tag oder an verschiedenen Tagen statt.
Freigabe im BewacherregisterDie Prüfung der Zuverlässigkeit dauert je nach Behörde unterschiedlich lange.

Unser Tipp: Melde dich früh bei der IHK an und sprich mit deinem künftigen Arbeitgeber, ob er dich schon vor dem ersten Arbeitstag im Register meldet. So vermeidest du unnötige Wartezeit.

Kann man den 34a-Schein online machen?

Nur teilweise. Die Vorbereitung kannst du komplett online erledigen. Die Sachkundeprüfung selbst legst du aber vor Ort bei der IHK ab – je nach IHK am Computer oder auf Papier.

Bei der Unterrichtung kommt es auf deine IHK an. Ob sie die Unterrichtung auch als Online-Veranstaltung anbietet, ist unterschiedlich. Frag am besten direkt bei deiner IHK nach.

Sei vorsichtig bei Angeboten, die dir einen „34a-Schein komplett online“ ohne IHK versprechen. Die Unterrichtungsbescheinigung und die Sachkundebescheinigung stellt immer die IHK aus.

Für die Vorbereitung online eignen sich Übungsfragen und Probeprüfungen. Bei einfach34a sind die Übungsfragen zu Sachgebiet 1 kostenlos und ohne Anmeldung, eine Probeprüfung im Prüfungsformat bekommst du mit kostenlosem Konto. Wie die Fragen aufgebaut sind, erklärt die Seite 34a-Prüfungsfragen.

Gilt der 34a-Schein unbefristet?

Ja. Die Sachkundebescheinigung hat kein Ablaufdatum und gilt bundesweit. Du musst die Prüfung also nicht wiederholen, wenn du den Arbeitgeber oder das Bundesland wechselst. Auch die Unterrichtungsbescheinigung musst du nicht regelmäßig erneuern.

Was dagegen nicht für immer gilt, ist die Zuverlässigkeit. Sie hängt von deinem Verhalten ab. Wirst du später wegen bestimmter Straftaten verurteilt, kann die Behörde dich als unzuverlässig einstufen. Dann darfst du trotz Bescheinigung nicht mehr eingesetzt werden.

Für Selbstständige: Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO

Wer selbst ein Bewachungsunternehmen führen will, braucht die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO. Dafür ist die Sachkundeprüfung Pflicht – die Unterrichtung reicht nicht. Das gilt auch, wenn du allein und auf eigene Rechnung Bewachungsaufträge annimmst.

Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde, meist das Gewerbeamt. Sie wird versagt, wenn einer dieser Gründe vorliegt (§ 34a Abs. 1 Satz 3 GewO):

  • Nr. 1: Du besitzt nicht die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Nr. 2: Du lebst in ungeordneten Vermögensverhältnissen, zum Beispiel bei einem Insolvenzverfahren.
  • Nr. 3: Du weist keine bestandene Sachkundeprüfung nach.
  • Nr. 4: Du weist keine Haftpflichtversicherung nach.

Einzelheiten, etwa zur Haftpflichtversicherung, regelt die BewachV. Was du genau einreichen musst, sagt dir die Behörde. Wichtig für die Prüfung: Die IHK nimmt die Sachkundeprüfung ab, die Erlaubnis kommt aber von der Behörde. Was Prüfung und Gebühren kosten, steht unter 34a-Kosten.

Vorbereitung mit einfach34a

Für die Unterrichtung brauchst du keine Vorbereitung. Für die Sachkundeprüfung bietet einfach34a Übungsmaterial in einfacher Sprache.

  • Kostenlos: Zusammenfassungen aller 7 Sachgebiete, der Spickzettel zu den Jedermannsrechten, „So läuft die Prüfung“, Übungsfragen zu Sachgebiet 1 – ohne Anmeldung. Mit kostenlosem Konto zusätzlich eine Probeprüfung im Prüfungsformat, eine Prüferfrage und ein Fallbeispiel mit KI-Abgleich. Eine Prüferfrage für die mündliche Prüfung kannst du auch ohne Anmeldung ausprobieren.
  • Paket Komplett: 300 eigene Übungsfragen zu allen 7 Sachgebieten mit Erklärung, alle 7 Spickzettel, Probeprüfungen ohne Begrenzung und die Erklär-KI.
  • Paket Premium: zusätzlich die mündliche Simulation mit 15 kompletten Übungsgesprächen mit KI-Prüfer, das Training mit Fallbeispielen (20 KI-Abgleiche) sowie Erklären und Übersetzen in 10 Sprachen. Die KI gleicht deine Antwort mit den Kernpunkten ab und zeigt, was enthalten ist und was fehlt.

Ergebnisse siehst du nur als Zahl, in der Probeprüfung zum Beispiel als „X von 120 Punkten“. Alle Pakete findest du unter Preise. Tipps zur mündlichen Prüfung stehen unter 34a mündliche Prüfung.

Quellen

  • § 34a GewO – Bewachungsgewerbe (u. a. Abs. 1 Erlaubnis, Abs. 1a Unterrichtung und Sachkundeprüfung, Abs. 4 Untersagung): gesetze-im-internet.de
  • § 11b GewO – Bewacherregister: gesetze-im-internet.de
  • Bewachungsverordnung (BewachV), u. a. § 16 BewachV (Einsatz erst nach Prüfung der Zuverlässigkeit) und § 18 BewachV (Dienstausweis): gesetze-im-internet.de
  • Bewacherregister: Statistisches Bundesamt als Registerbehörde
  • Gebühren, Termine, Ablauf und Hilfsmittel: Prüfungsordnung und Gebührenordnung deiner IHK

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung?

Die Unterrichtung ist eine Schulung bei der IHK über 40 Unterrichtsstunden ohne Prüfung. Die Sachkundeprüfung ist eine Prüfung bei der IHK mit schriftlichem und mündlichem Teil. Für fünf Tätigkeiten, zum Beispiel Türsteher oder Ladendetektiv, ist die Sachkundeprüfung Pflicht (§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO). Wer sie bestanden hat, braucht keine Unterrichtung mehr.

Reicht die Unterrichtung für den Job als Türsteher?

Nein. Die Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken gehört zu den fünf Tätigkeiten, für die du die Sachkundeprüfung brauchst (§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO). Das gilt auch, wenn du nur ab und zu einspringst.

Kann ich den 34a-Schein online machen?

Die Vorbereitung ja, die Sachkundeprüfung nein: Sie findet vor Ort bei der IHK statt, je nach IHK am Computer oder auf Papier. Ob deine IHK die Unterrichtung auch online anbietet, erfährst du direkt bei ihr. Die Bescheinigung stellt immer die IHK aus.

Wie lange gilt der 34a-Schein?

Die Sachkundebescheinigung hat kein Ablaufdatum und gilt bundesweit. Du musst die Prüfung nicht wiederholen. Einsetzen darf dich ein Arbeitgeber aber nur, solange die Behörde dich als zuverlässig einstuft.

Brauche ich ein Führungszeugnis für den 34a-Schein?

Deine Zuverlässigkeit prüft die Behörde selbst, nachdem dein Arbeitgeber dich im Bewacherregister gemeldet hat. Dafür fragt sie unter anderem das Bundeszentralregister ab. Viele Arbeitgeber verlangen bei der Bewerbung trotzdem ein Führungszeugnis. Was du zur Anmeldung bei der IHK brauchst, sagt dir deine IHK.

Wer trägt mich ins Bewacherregister ein?

Dein Arbeitgeber, also das Bewachungsunternehmen. Du selbst kannst dich nicht eintragen. Nach der Meldung prüft die Behörde deine Zuverlässigkeit. Erst nach einem positiven Ergebnis darfst du eingesetzt werden (§ 16 Abs. 1 BewachV).

Kann ich mit einer Vorstrafe im Sicherheitsdienst arbeiten?

Das hängt vom Einzelfall ab, die Behörde prüft ihn. In der Regel unzuverlässig ist, wer in den letzten fünf Jahren wegen bestimmter Straftaten (z. B. Diebstahl oder Körperverletzung) rechtskräftig verurteilt wurde – zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe, zu einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen oder zweimal zu einer kleineren Geldstrafe (§ 34a Abs. 1 Satz 4 GewO). Eine verbindliche Auskunft gibt nur die zuständige Behörde.

Muss ich vor der Sachkundeprüfung die Unterrichtung machen?

Nein. Die Unterrichtung ist keine Voraussetzung für die Sachkundeprüfung. Du kannst dich direkt bei einer IHK zur Prüfung anmelden. Auch ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben.

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