Unterrichtung oder Sachkundeprüfung: Was braucht dein Job?
Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? Das entscheidet deine Aufgabe im Dienst. Für die meisten Jobs reicht die Unterrichtung bei der IHK. Für fünf Tätigkeiten schreibt § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO die Sachkundeprüfung vor – zum Beispiel für Türsteher, Ladendetektive und Kontrollgänge im öffentlichen Raum. Die Tabelle unten zeigt 14 typische Jobs.
Was beide Nachweise genau sind und wie du zum ersten Einsatz kommst, erklärt die Seite 34a-Schein. Kurz: Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtsstunden ohne Prüfung. Die Sachkundeprüfung hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und ersetzt die Unterrichtung.
Die Faustregel: 4 Fragen zu deinem Job
Beantwortest du eine dieser Fragen mit „Ja“, brauchst du die Sachkundeprüfung. Sonst reicht für Bewachungsaufgaben im Sinne von § 34a GewO die Unterrichtung.
- Machst du Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (Straße, Platz, Park) oder in einem privaten Bereich, den jeder betreten kann – etwa im Einkaufszentrum oder Bahnhof?
- Schützt du ein Geschäft vor Ladendieben?
- Arbeitest du im Einlassbereich einer gastgewerblichen Diskothek?
- Hast du eine leitende Funktion bei der Bewachung einer Unterkunft für Geflüchtete oder einer zugangsgeschützten Großveranstaltung?
Es zählt jede einzelne Aufgabe, nicht die Berufsbezeichnung. Gehört nur ein Teil deines Jobs zu den fünf Fällen, darfst du genau diesen Teil nur mit Sachkundeprüfung übernehmen.
Tabelle: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung für 14 Jobs
Die Nummern beziehen sich auf die fünf Fälle in § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO. Wo „Arbeitgeber fragen“ steht, hängt die Antwort vom genauen Einsatz ab.
| Tätigkeit | Was du brauchst | Grund (§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO) |
|---|---|---|
| Pförtner oder Empfang (Zugangskontrolle am Firmentor oder im Bürogebäude) | Unterrichtung reicht | Stationärer Dienst, keiner der fünf Fälle. Anders bei zusätzlichen Kontrollgängen in öffentlich zugänglichen Bereichen (Nr. 1). |
| Objektschutz ohne Publikumsverkehr (z. B. Lagerhalle, Baustelle) | Unterrichtung reicht | Kein öffentlicher Verkehr, keiner der fünf Fälle. |
| Revier- oder Streifendienst auf Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr | Unterrichtung reicht | Kontrollgänge, aber nicht öffentlich zugänglich. Kommt z. B. ein öffentliches Parkhaus dazu, gilt dort Nr. 1. |
| City-Streife auf Straßen, Plätzen, in Parks | Sachkundeprüfung nötig | Nr. 1: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum. |
| Kontrollgänge im Einkaufszentrum oder Bahnhof | Sachkundeprüfung nötig | Nr. 1: Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr. |
| Ladendetektiv oder Kaufhausdetektiv | Sachkundeprüfung nötig | Nr. 2: Schutz vor Ladendieben. |
| Türsteher in einer Diskothek | Sachkundeprüfung nötig | Nr. 3: Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken – auch beim Einspringen. |
| Einlasskontrolle bei Konzert oder Großveranstaltung, ohne Leitung | Unterrichtung reicht | Nr. 5 gilt nur in leitender Funktion. Bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen ist ein Namensschild oder eine Kennnummer trotzdem Pflicht (§ 18 Abs. 3 BewachV). |
| Leitung des Sicherheitsdienstes bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung | Sachkundeprüfung nötig | Nr. 5: in leitender Funktion. |
| Wachdienst in einer Unterkunft für Geflüchtete, ohne Leitung | Unterrichtung reicht | Nr. 4 gilt nur in leitender Funktion. Namensschild oder Kennnummer trotzdem Pflicht. |
| Leitung des Wachdienstes in einer Unterkunft für Geflüchtete | Sachkundeprüfung nötig | Nr. 4: in leitender Funktion. |
| Werkschutz auf nicht öffentlichem Werksgelände | Unterrichtung reicht | Keiner der fünf Fälle. Anders bei Streife auf öffentlichen Straßen außerhalb des Zauns (Nr. 1). |
| Geld- und Werttransport | In der Regel Unterrichtung – Arbeitgeber fragen | Nicht unter den fünf Fällen, die Sachkundeprüfung ist also nicht vorgeschrieben. Welche weiteren Nachweise und Schulungen nötig sind (z. B. beim Tragen einer Waffe), klärst du mit dem Arbeitgeber. |
| Veranstaltungsordner (Besucher lenken, ohne Leitung) | Keine Sachkundeprüfung – ob die Unterrichtung nötig ist: Arbeitgeber oder IHK fragen | Keiner der fünf Fälle. Ob die Aufgabe als Bewachung zählt (dann Unterrichtung), hängt vom Einsatz ab. |
Brauche ich den 34a für Türsteher?
Ja – und zwar die Sachkundeprüfung. Für die Tür einer Diskothek reicht die Unterrichtung nicht (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 GewO), auch nicht am Wochenende oder beim kurzen Einspringen.
Der Grund: Am Einlass gibt es besonders oft Streit, und du musst die Grenzen kennen. Eine Taschenkontrolle geht nur mit Einverständnis – wer ablehnt, bleibt draußen. Über das Hausrecht darfst du Gäste abweisen, aber nicht diskriminierend – etwa wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 19 Abs. 1 und 2 AGG). Sonst drohen dem Betreiber Schadensersatz und Entschädigung (§ 21 Abs. 2 AGG). Außerdem trägst du ein Schild mit Namen oder Kennnummer (§ 18 Abs. 3 BewachV).
Nicht immer eindeutig ist, was als „gastgewerbliche Diskothek“ gilt – etwa eine Bar, in der am Wochenende ein DJ auflegt. Im Zweifel fragst du Arbeitgeber oder IHK, bevor du an der Tür stehst.
34a als Ladendetektiv: Warum die Unterrichtung nicht reicht
Der Schutz vor Ladendieben ist sachkundepflichtig (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 GewO). Als Ladendetektiv oder Kaufhausdetektiv brauchst du deshalb immer die Sachkundeprüfung.
In diesem Job musst du in Sekunden rechtlich richtig handeln. Beispiel: Ein Kunde steckt eine Uhr ein und geht ohne zu bezahlen hinaus. Festhalten darfst du ihn nur nach § 127 Abs. 1 StPO: Er ist auf frischer Tat betroffen und will fliehen, oder seine Identität lässt sich nicht sofort feststellen. Seine Tasche durchsuchen darfst du nicht – das dürfen nur die Polizei und andere Behörden mit gesetzlicher Befugnis. Mehr dazu im Artikel Jedermannsrechte erklärt.
Anders als Türsteher oder City-Streife musst du als Ladendetektiv kein Namensschild tragen – § 18 Abs. 3 BewachV nimmt diesen Fall aus.
34a Pförtner, Objektschutz und Werkschutz: Meist reicht die Unterrichtung
Für Pförtner, Empfang, Objektschutz und Werkschutz reicht in der Regel die Unterrichtung – solange du keine Kontrollgänge in öffentlich zugänglichen Bereichen machst. Zwei Begriffe entscheiden:
- Kontrollgang: Du gehst Runden und schaust nach dem Rechten. Wer fest an der Pforte sitzt, macht keinen Kontrollgang.
- Tatsächlich öffentlicher Verkehr: Der Bereich gehört einem Privaten, aber jeder kann ihn ohne Kontrolle betreten – etwa ein Einkaufszentrum, eine Bahnhofshalle oder ein öffentliches Parkhaus. Ein Firmengelände mit Tor und Ausweiskontrolle gehört nicht dazu.
Beispiel: Du bewachst ein Bürogebäude. Tagsüber sitzt du am Empfang, abends gehst du Runden durch das abgeschlossene Haus – beides mit Unterrichtung. Schickt dich dein Arbeitgeber zusätzlich durch die offene Ladenpassage im Erdgeschoss, brauchst du für diese Runden die Sachkundeprüfung.
34a Veranstaltungsschutz: Einlass, Ordner und Leitung
Für die einfache Einlasskontrolle bei Konzerten, Festivals oder Sportveranstaltungen reicht die Unterrichtung. Die Sachkundeprüfung brauchst du, wenn du bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung eine leitende Funktion übernimmst (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 GewO).
- Zugangsgeschützt heißt: Hinein kommt nur, wer kontrolliert wird, etwa mit Ticket. Eine feste Besucherzahl für „Großveranstaltung“ nennt das Gesetz nicht – im Zweifel Arbeitgeber oder IHK fragen.
- Leitende Funktion ist zum Beispiel die Einsatzleitung des Sicherheitsdienstes vor Ort. Was in deinem Einsatz als leitend gilt, klärst du mit dem Arbeitgeber.
- Namensschild: Bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen tragen alle Wachpersonen Namen oder Kennnummer (§ 18 Abs. 3 BewachV).
- Ordner: Wer nur Besucher lenkt und Wege zeigt, fällt unter keinen der fünf Fälle.
Achtung bei Stadtfesten ohne Zaun: Gehst du Streife über öffentliche Straßen und Plätze, ist das in der Regel ein Kontrollgang im öffentlichen Verkehrsraum (Nr. 1) – dann brauchst du die Sachkunde auch ohne Leitungsaufgabe. Im Zweifel Arbeitgeber oder IHK fragen.
34a Flüchtlingsunterkunft: Wachdienst oder Leitung?
Für den Wachdienst in einer Unterkunft für Geflüchtete reicht die Unterrichtung. Die Sachkundeprüfung ist Pflicht, sobald du dort in leitender Funktion arbeitest (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 GewO).
Gemeint sind Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und andere Einrichtungen, in denen Asylsuchende oder Geflüchtete amtlich untergebracht sind, auch vorübergehend. Nachtdienst am Eingang mit Rundgängen: Unterrichtung. Leitung des Wachdienstes vor Ort mit Schichtplanung: Sachkundeprüfung. Ein Namensschild oder eine Kennnummer tragen hier alle Wachpersonen (§ 18 Abs. 3 BewachV).
Unsicher? So klärst du es vor dem ersten Einsatz
Ohne passenden Nachweis darf dich dein Arbeitgeber nicht einsetzen. Frag deshalb vorher genau nach deinen Aufgaben: Wo arbeitest du, machst du Kontrollgänge, hast du Leitungsaufgaben? Dein Arbeitgeber meldet dich mit deinem Nachweis im Bewacherregister und muss wissen, was der Einsatz verlangt. Bei echten Grenzfällen gibt die IHK Auskunft.
Beim Geld- und Werttransport schreibt das Gesetz die Sachkundeprüfung nicht vor; als Bewachungstätigkeit braucht es in der Regel die Unterrichtung. Welche weiteren Nachweise und Schulungen verlangt werden, erfährst du beim Arbeitgeber. Wird im Dienst eine Waffe getragen, gilt zusätzlich das Waffenrecht.
Wann lohnt sich die Sachkundeprüfung auch ohne Pflicht?
Vor allem, wenn du länger im Sicherheitsdienst arbeiten oder dir mehrere Einsatzbereiche offenhalten willst. Die Sachkundeprüfung erfüllt die Pflicht für alle fünf Fälle aus § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO und ersetzt die Unterrichtung.
- Mehr Einsatzmöglichkeiten: Dein Arbeitgeber kann dich auch an der Diskothekentür, in der City-Streife oder im Einkaufszentrum einsetzen, ohne dass du erst einen weiteren Nachweis erwerben musst.
- Kein doppelter Weg: Wer erst die Unterrichtung macht und später doch die Sachkunde braucht, macht am Ende beides.
- Leitung und Selbstständigkeit: Für Leitungsaufgaben in Unterkünften und bei Großveranstaltungen und für ein eigenes Unternehmen ist sie Pflicht.
- Dauerhaft gültig: Die Sachkundebescheinigung gilt bundesweit und hat kein Ablaufdatum.
Dagegen spricht der Aufwand: 7 Sachgebiete, zwei Prüfungsteile und eine IHK-Gebühr von etwa 150 bis 200 €, je nach IHK. Was Unterrichtung und Prüfung kosten, steht unter 34a-Kosten, den Ablauf erklärt die Seite 34a-Prüfung. Einen ersten Eindruck vom Stoff geben die kostenlosen Zusammenfassungen aller 7 Sachgebiete. Wie du die Vorbereitung selbst planst, liest du im Artikel Prüfung selbst vorbereiten.
Für Unternehmer: Ohne Sachkundeprüfung keine Erlaubnis
Wer selbst ein Bewachungsunternehmen führt, braucht die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO – und dafür immer die Sachkundeprüfung. Die Unterrichtung reicht nicht, auch wenn deine Firma nur Pförtnerdienste anbietet.
Fehlt der Nachweis, versagt die Behörde die Erlaubnis (§ 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO) – auch wenn du allein auf eigene Rechnung arbeitest. Weitere Versagungsgründe sind fehlende Zuverlässigkeit (Nr. 1), ungeordnete Vermögensverhältnisse (Nr. 2) und eine fehlende Haftpflichtversicherung (Nr. 4). Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde (je nach Bundesland meist Gewerbe- oder Ordnungsamt), nicht die IHK.
Für deine Beschäftigten gilt die Tabelle oben: Jede Wachperson braucht den Nachweis, der zu ihren Aufgaben passt.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich als Türsteher die Sachkundeprüfung?
Ja, im Einlassbereich einer gastgewerblichen Diskothek (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 GewO). Die Unterrichtung reicht dort nicht – auch nicht, wenn du nur kurz einspringst.
Reicht die Unterrichtung für Objektschutz und Werkschutz?
In der Regel ja, wenn das Gelände nicht öffentlich zugänglich ist und du keine Leitung in einer Unterkunft für Geflüchtete oder bei einer Großveranstaltung hast. Für Kontrollgänge im öffentlichen Raum oder in Bereichen, die jeder betreten kann, brauchst du die Sachkundeprüfung.
Was bedeutet „Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr“?
Ein privater Bereich, den jeder ohne Kontrolle betreten kann – zum Beispiel ein Einkaufszentrum, eine Bahnhofshalle oder ein öffentliches Parkhaus. Kontrollgänge dort sind sachkundepflichtig (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO).
Brauche ich für den Einlass bei einem Konzert die Sachkundeprüfung?
Nur in leitender Funktion bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 GewO). Für die einfache Einlasskontrolle reicht die Unterrichtung. Bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung trägst du trotzdem ein Namensschild oder eine Kennnummer (§ 18 Abs. 3 BewachV).
Kann ich mit der Unterrichtung als Ladendetektiv arbeiten?
Nein. Der Schutz vor Ladendieben ist sachkundepflichtig (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 GewO).
Lohnt sich die Sachkundeprüfung, wenn mir die Unterrichtung reicht?
Wenn du länger im Sicherheitsdienst bleiben oder den Einsatzbereich wechseln willst, oft ja: Die Sachkundeprüfung erfüllt die Pflicht für alle fünf sachkundepflichtigen Tätigkeiten und ersetzt die Unterrichtung. Dafür musst du lernen und eine Prüfung mit zwei Teilen ablegen.
Brauche ich als Selbstständiger die Sachkundeprüfung?
Ja. Für die Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO ist sie Pflicht (§ 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO). Die Unterrichtung reicht dafür nie.
Sachgebiet 1 behandelt § 34a GewO und genau die Fälle aus diesem Artikel. Die Übungsfragen zu Sachgebiet 1 kannst du kostenlos und ohne Anmeldung ausprobieren.