34a Kosten übernehmen lassen: Wer zahlt deine Prüfung?
Die Gebühr für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO liegt bei etwa 150 bis 200 €, je nach IHK. Du musst das aber nicht immer selbst bezahlen. Ob du die 34a Kosten übernehmen lassen kannst, hängt davon ab, ob du schon einen Arbeitgeber hast, arbeitslos gemeldet bist oder Bürgergeld bzw. Grundsicherung bekommst.
In diesem Artikel geht es nur um die Frage „Wer zahlt?“: wen du fragst, was du vorher vorbereitest und in welcher Reihenfolge du vorgehst. Alle Gebühren im Detail – Prüfung, Wiederholung, Unterrichtung, Vorbereitung – findest du auf unserer Seite Was kostet der 34a-Schein?.
Wer kann die 34a Kosten übernehmen?
Es gibt drei Möglichkeiten: dein (künftiger) Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter – oder du selbst. Einen allgemeinen Anspruch auf Kostenübernahme hast du bei keiner Stelle. Es kommt immer auf deinen Fall an.
| Wer zahlt? | Wann es in Frage kommt | Was du tun solltest |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Du arbeitest schon bei einem Sicherheitsdienst oder hast eine Zusage, und die Firma will dich für sachkundepflichtige Aufgaben einsetzen. | Vor der Anmeldung schriftlich fragen, Zusage schriftlich geben lassen. |
| Agentur für Arbeit | Du bist arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet oder dir droht Arbeitslosigkeit. | Termin mit deiner Ansprechperson, bevor du etwas buchst oder bezahlst. |
| Jobcenter | Du bekommst Bürgergeld bzw. Grundsicherung. | Wie bei der Agentur: erst fragen, dann anmelden. |
| Du selbst | Niemand übernimmt die Kosten, oder du willst unabhängig bleiben. | Belege aufheben, Absetzbarkeit als Werbungskosten prüfen. |
Für alle Wege gilt: erst fragen, dann zahlen. Was du schon bezahlt hast, wird in der Regel nicht nachträglich erstattet.
Die richtige Reihenfolge: in 6 Schritten zur Kostenübernahme
Wer die Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, verschenkt kein Geld.
- Klären, was du brauchst. Für einfache Bewachungsaufgaben reicht oft die Unterrichtung (40 Unterrichtsstunden bei der IHK, ohne Prüfung). Für die fünf Tätigkeiten in § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO brauchst du die Sachkundeprüfung – zum Beispiel für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben oder den Einlass in Diskotheken. Den Unterschied erklärt die Seite 34a-Schein: Was er ist und wie du ihn bekommst.
- Gebühr und Termine deiner IHK herausfinden. Eine konkrete Zahl von der Website deiner IHK macht deine Anfrage leicht prüfbar.
- Arbeitgeber fragen – oder, wenn du noch keinen hast, Stellenangebote sammeln, in denen die Sachkunde verlangt wird.
- Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprechen, falls du dort gemeldet bist. Immer vor jeder Buchung.
- Zusage schriftlich sichern. Eine E-Mail, eine Vereinbarung oder ein Bescheid.
- Erst dann anmelden, dich vorbereiten und alle Belege aufheben.
Arbeitgeber zahlt 34a: So fragst du richtig
Viele Sicherheitsdienste haben ein eigenes Interesse an der Sachkundeprüfung, denn ohne sie dürfen sie dich für bestimmte Aufgaben nicht einsetzen. Die Übernahme der Kosten ist aber freiwillig – es sei denn, dein Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag regelt etwas anderes.
Der beste Zeitpunkt zum Fragen: im Vorstellungsgespräch oder bevor ein neuer sachkundepflichtiger Einsatz ansteht – immer vor der Anmeldung bei der IHK, nicht erst, wenn die Rechnung da ist.
Mustertext: Bausteine für deine Bitte an den Arbeitgeber
Schreib kurz und sachlich per E-Mail. So hast du gleich etwas Schriftliches. Diese Bausteine kannst du anpassen:
- Betreff: „Bitte um Kostenübernahme für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“
- Anlass: „Ich möchte die Sachkundeprüfung bei der IHK [Ort] ablegen, damit ich auch für [Kontrollgänge / Einlassdienst / Ladendetektiv] eingesetzt werden kann.“
- Nutzen für die Firma: „Mit der Sachkunde kann ich in mehr Objekten und Aufträgen eingesetzt werden.“
- Kosten und Termin: „Die Prüfungsgebühr beträgt laut IHK [Betrag] €. Der nächste freie Termin ist am [Datum].“
- Deine Bitte: „Ich bitte Sie, die Prüfungsgebühr zu übernehmen und, wenn möglich, den Prüfungstag als Arbeitszeit anzurechnen.“
- Dein Beitrag: „Die Vorbereitung übernehme ich selbst in meiner Freizeit.“
- Abschluss: „Über eine kurze schriftliche Rückmeldung bis [Datum] freue ich mich.“
Kläre in der Antwort auch: Zahlt die Firma direkt an die IHK, oder zahlst du vor und bekommst das Geld zurück? Und was gilt, wenn du die Prüfung wiederholen musst – dann fällt erneut eine Gebühr an.
Rückzahlungsklausel: Lies den Vertrag genau
Manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten nur mit einer Rückzahlungsklausel. Das heißt: Wenn du innerhalb einer bestimmten Zeit kündigst, sollst du das Geld ganz oder teilweise zurückzahlen.
- Lies die Vereinbarung vollständig, bevor du unterschreibst.
- Achte darauf: Wie lange bist du gebunden? Wird der Betrag mit der Zeit kleiner? Gilt die Klausel auch, wenn der Arbeitgeber kündigt oder wenn du nicht bestehst?
- Solche Klauseln sind nicht automatisch wirksam – die Arbeitsgerichte haben dafür Grenzen gesetzt. Ob eine Klausel in deinem Fall gilt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
- Im Zweifel lass dich beraten: Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Arbeitsrecht.
34a Schein über Arbeitsamt oder Jobcenter: Gesprächsleitfaden
Die Agentur für Arbeit (früher „Arbeitsamt“) und das Jobcenter können Kosten rund um den 34a-Schein übernehmen – sie müssen es aber nicht. Sie entscheiden im Einzelfall, ob die Förderung für deinen Weg in Arbeit nötig ist. Bekommst du Bürgergeld bzw. Grundsicherung, ist das Jobcenter zuständig, sonst die Agentur für Arbeit.
Das bereitest du vor
- Stellenangebote: zwei oder drei aktuelle Angebote aus deiner Region, in denen „Sachkunde nach § 34a GewO“ verlangt wird. Noch stärker ist eine schriftliche Einstellungszusage eines Sicherheitsdienstes für den Fall, dass du die Prüfung bestehst.
- Begründung: Brauchst du die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung – und warum?
- Kosten und Termine: Gebühr und nächste Termine deiner IHK, am besten als Ausdruck.
- Dein Plan: Wie willst du dich vorbereiten – selbst, mit einer zugelassenen Maßnahme oder beides?
- Unterlagen: Lebenslauf und Nachweise über passende Erfahrung, etwa im Ordnerdienst.
Diese Fragen stellst du im Gespräch
- „Können Sie die Kosten für die Sachkundeprüfung übernehmen?“
- „Kommt dafür ein Bildungsgutschein in Frage oder eine andere Förderung?“ Steht eine konkrete Stelle in Aussicht, kann unter Umständen auch eine Förderung aus dem sogenannten Vermittlungsbudget in Frage kommen (§ 44 Abs. 1 SGB III, beim Jobcenter über § 16 Abs. 1 SGB II). Einen Anspruch darauf hast du nicht – ob und was gefördert wird, entscheidet deine Ansprechperson.
- „Ist die IHK-Prüfungsgebühr mit abgedeckt, oder muss ich sie selbst zahlen?“
- „Was gilt, wenn ich die Prüfung wiederholen muss?“
- „Welche Unterlagen brauchen Sie von mir, und bis wann?“
- „Bekomme ich die Zusage schriftlich?“
Notier dir Datum, Namen und Antworten. Wird dein Antrag abgelehnt, frag nach dem Grund und nach einem schriftlichen Bescheid. Gegen einen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen – wie und bis wann, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Bildungsgutschein 34a: nur für zugelassene Maßnahmen
Mit einem Bildungsgutschein bezahlt die Agentur für Arbeit eine berufliche Weiterbildung (§ 81 Abs. 1 und Abs. 4 SGB III), das Jobcenter über § 16 Abs. 1 SGB II. Das geht nur für Träger und Maßnahmen, die nach der AZAV zugelassen sind. Die AZAV ist eine Verordnung, die festlegt, welche Weiterbildungen mit Geld der Arbeitsförderung bezahlt werden dürfen. Passende Angebote findest du über die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet die Agentur bzw. das Jobcenter.
Wichtig: einfach34a ist nicht nach AZAV zugelassen und nicht über einen Bildungsgutschein förderfähig. Einen Bildungsgutschein kannst du bei uns nicht einlösen. Unsere kostenlosen Zusammenfassungen aller 7 Sachgebiete kannst du aber jederzeit zusätzlich nutzen – egal, wer deine Prüfung bezahlt.
Selbst zahlen: 34a Kosten als Werbungskosten absetzen
Zahlst du die Prüfung selbst und dient sie deinem Beruf, kommen die Kosten als Werbungskosten in Betracht (§ 9 Abs. 1 EStG). Ob und wie stark sich das auswirkt, hängt von deiner Situation ab.
- Was zählen kann: Prüfungsgebühr, Material zur Vorbereitung, Fahrt zur Prüfung.
- Was nicht zählt: Beträge, die dir Arbeitgeber, Agentur oder Jobcenter erstattet haben.
- Pauschbetrag: Für Arbeitnehmer zieht das Finanzamt ohnehin einen Werbungskosten-Pauschbetrag ab. Deine Kosten wirken sich erst aus, wenn alle Werbungskosten zusammen darüber liegen.
- Noch ohne Job? Auch Kosten für einen künftigen Beruf können unter Umständen als vorweggenommene Werbungskosten absetzbar sein. Lass das im Einzelfall prüfen.
- Belege aufheben: Gebührenbescheid, Zahlungsnachweis, Rechnungen, Fahrtkosten.
Das ist keine Steuerberatung. Verbindlich klären das dein Finanzamt, eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Typische Fehler bei der Kostenübernahme
Die meisten Probleme entstehen durch die falsche Reihenfolge oder fehlende Nachweise.
- Erst buchen, dann fragen: Danach ist eine Übernahme meist nicht mehr möglich.
- Nur mündliche Zusage: Im Streitfall hast du nichts in der Hand.
- Das Falsche bezahlt: Die Unterrichtung gemacht, obwohl der Job die Sachkundeprüfung verlangt – dann zahlst du unter Umständen doppelt. Mehr dazu im Artikel Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?.
- Rückzahlungsklausel ungelesen unterschrieben: Bei einem schnellen Jobwechsel kann das teuer werden.
- Unvorbereitet zur Prüfung: Bei einer Wiederholung fällt erneut eine Gebühr an (Höhe je nach IHK) – und nicht jeder Geldgeber zahlt ein zweites Mal. Übe deshalb vorher im Format der Prüfung, zum Beispiel mit einer Probeprüfung mit 82 Aufgaben in 120 Minuten. Wie du dich ohne Kurs vorbereitest, liest du im Artikel 34a-Prüfung selbst vorbereiten.
Nach der Prüfung: der Weg in den Job
Mit der bestandenen Prüfung bist du noch nicht sofort im Einsatz. Dein Arbeitgeber meldet dich im Bewacherregister an, die zuständige Behörde prüft deine Zuverlässigkeit, und erst nach der Freigabe darfst du arbeiten. Wie dieser Weg genau aussieht, beschreibt die Seite 34a-Schein: Voraussetzungen und Weg zum Job. Wie die Prüfung selbst abläuft, steht auf der Seite 34a-Prüfung: Ablauf, Punkte und Anmeldung.
Häufige Fragen (FAQ)
Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für den 34a-Schein?
Die Agentur für Arbeit (früher „Arbeitsamt“) kann Kosten übernehmen, muss es aber nicht. Sie entscheidet im Einzelfall, ob die Förderung für deinen Weg in Arbeit nötig ist. Sprich vor jeder Anmeldung oder Buchung mit deiner Ansprechperson – was du schon bezahlt hast, wird in der Regel nicht erstattet.
Zahlt das Jobcenter die 34a-Prüfung?
Wenn du Bürgergeld bzw. Grundsicherung bekommst, ist das Jobcenter zuständig. Es kann eine Weiterbildung fördern und je nach Fall auch Kosten rund um die Prüfung übernehmen. Ob es das tut, entscheidet das Jobcenter. Frag nach, bevor du dich bei der IHK anmeldest, und lass dir die Zusage schriftlich geben.
Kann ich einen Bildungsgutschein bei einfach34a einlösen?
Nein. einfach34a ist nicht nach AZAV zugelassen und nicht über einen Bildungsgutschein förderfähig. Ein Bildungsgutschein gilt nur für Träger und Maßnahmen, die nach AZAV zugelassen sind. Unsere kostenlosen Inhalte kannst du trotzdem zusätzlich nutzen.
Muss mein Arbeitgeber die 34a-Prüfung bezahlen?
Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es nicht. Manche Sicherheitsdienste übernehmen die Kosten freiwillig, vor allem wenn sie dich für sachkundepflichtige Aufgaben einsetzen wollen. Ob du mehr verlangen kannst, hängt von deinem Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag ab.
Muss ich das Geld zurückzahlen, wenn ich kündige?
Nur wenn du eine wirksame Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben hast. Lies deinen Vertrag genau, bevor du unterschreibst. Ob eine Klausel in deinem Fall wirksam ist, kann nur eine Beratung klären – zum Beispiel durch den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Kann ich die Kosten für die 34a-Prüfung von der Steuer absetzen?
Wenn du selbst zahlst und die Prüfung deinem Beruf dient, kommen die Kosten als Werbungskosten in Betracht (§ 9 Abs. 1 EStG). Beträge, die dir jemand erstattet hat, zählen nicht. Verbindlich klären das dein Finanzamt, eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Bevor Geld fließt – deins oder das deines Arbeitgebers: Probier kostenlos unsere Übungsfragen zu Sachgebiet 1 und mit kostenlosem Konto eine Probeprüfung im Prüfungsformat aus. Alle Fragen sind selbst geschrieben, keine Original-IHK-Fragen. Dein Ergebnis siehst du als Punktzahl von 120 möglichen Punkten – so kennst du das Prüfungsformat schon vor der Anmeldung.