Mündliche 34a-Prüfung: Ablauf und typische Fälle
Die 34a mündliche Prüfung ist der zweite Teil der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Du sprichst etwa 15 Minuten mit dem Prüfungsausschuss der IHK, oft über Fallbeispiele zu Jedermannsrechten und zum Umgang mit Menschen. Hier liest du, wie der Ablauf ist, welche Fälle typisch sind und wie du deine Antworten klar aufbaust.
- ca. 15 Minuten je Person
- bis zu 5 Prüflinge gleichzeitig
- SG 1 + SG 6 als Schwerpunkt
- erst nach bestandener schriftlicher Prüfung
Wir sind nicht die IHK. Alle Übungsfragen bei einfach34a sind selbst geschrieben – an Inhalt und Format der Prüfung ausgerichtet, aber keine Original-IHK-Fragen. Das gilt auch für die Prüferfragen und Fälle auf dieser Seite.
Wer darf zur mündlichen 34a-Prüfung?
Zur mündlichen 34a-Prüfung kommst du nur, wenn du vorher die schriftliche Prüfung bestanden hast. Die Sachkundeprüfung insgesamt ist erst bestanden, wenn du beide Teile bestanden hast.
Die schriftliche Prüfung hat seit dem 1. Juli 2025 82 Aufgaben in 120 Minuten und ist ab 60 von 120 Punkten bestanden. Danach lädt dich die IHK zum mündlichen Teil ein. Wie die Anmeldung und der schriftliche Teil genau ablaufen, liest du unter 34a-Prüfung: Ablauf und Anmeldung. Beispiele für Aufgaben findest du unter 34a Prüfungsfragen.
Wer die Sachkundeprüfung braucht (z. B. Citystreife, Ladendetektiv, Türsteher) und wem die Unterrichtung reicht, erklären wir auf der Seite 34a-Schein.
Mündliche Sachkundeprüfung: Ablauf, Dauer und Prüfungsausschuss
Die mündliche Sachkundeprüfung ist ein Prüfungsgespräch in einer kleinen Gruppe. Bis zu 5 Prüflinge sitzen gleichzeitig vor dem Prüfungsausschuss der IHK, und für jede Person sind etwa 15 Minuten vorgesehen.
- Prüfungsausschuss: Die Prüferinnen und Prüfer der IHK. Sie stellen die Fragen und entscheiden, ob du bestanden hast.
- Gruppe: Die Prüfer fragen meist reihum. Manchmal geht ein Fall weiter: „Was würden Sie ergänzen?“ Hör also auch den anderen zu.
- Dauer: Etwa 15 Minuten je Person. Mit 5 Prüflingen kann das ganze Gespräch eine Stunde oder länger dauern.
- Form: Oft beschreibt ein Prüfer eine Situation aus dem Dienst und fragt: „Was tun Sie?“ Dann kommen Nachfragen, zum Beispiel: „Auf welcher Rechtsgrundlage?“ oder „Was dürfen Sie nicht?“
- Ergebnis: Bestanden oder nicht bestanden. Wann du es erfährst, ist je nach IHK unterschiedlich.
Termin, Einladung und was du mitbringen musst (z. B. Personalausweis), regelt deine IHK. Einen Überblick über beide Teile bekommst du kostenlos auf der Seite So läuft die Prüfung.
Welche Themen kommen in der mündlichen 34a-Prüfung?
Der Schwerpunkt der mündlichen 34a-Prüfung liegt auf Sachgebiet 1 und Sachgebiet 6 (§ 11 BewachV). Fragen aus anderen Sachgebieten sind trotzdem möglich – bei Fällen zu Jedermannsrechten oft auch aus Sachgebiet 3 und 4.
| Sachgebiet | Typische Inhalte im Gespräch |
|---|---|
| SG 1: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht | Jedermannsrechte, Unterschied zur Polizei (Gewaltmonopol des Staates), § 34a GewO, Bewacherregister, Dienstausweis und Dienstanweisung nach der BewachV, Grundrechte |
| SG 6: Umgang mit Menschen | Deeskalation, Kommunikation, Anzeichen für Eskalation, Eigensicherung, Gruppen, Betrunkene, Menschen in Not, interkulturelle Kompetenz, Gleichbehandlung |
| Auch möglich: SG 3 und SG 4 | Besitzwehr und Besitzkehr (§ 859 BGB), Notwehr (§ 32 StGB), vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) |
Ein typischer Prüfungsfall fragt beides: Was darfst du? Und wie gehst du mit dem Menschen um? Die kostenlosen Zusammenfassungen zu SG 1 und SG 6 geben dir dafür den Überblick.
34a Fallbeispiele: typische Fälle und Lösungsrichtung
In der mündlichen Prüfung bekommst du oft Fallbeispiele aus dem Alltag einer Sicherheitskraft. Die folgenden fünf Fälle sind typische Situationen aus dem Dienst. Die Lösung zeigt jeweils nur die Richtung.
Fall 1: Ladendieb
Ein Kunde steckt Ware ein und verlässt den Laden, ohne zu bezahlen. Auf frischer Tat darfst du ihm die Ware wieder abnehmen (Besitzkehr, § 859 Abs. 2 BGB i. V. m. § 860 BGB). Will er fliehen oder steht seine Identität nicht fest, darfst du ihn vorläufig festnehmen (§ 127 Abs. 1 StPO). Durchsuchen darfst du ihn nicht – das darf nur die Polizei.
Fall 2: Einlass und Taschenkontrolle
Beim Konzert oder in der Diskothek sollst du Taschen kontrollieren. Das geht nur mit Einverständnis des Gastes: Die Kontrolle ist eine Einlassbedingung aus dem Hausrecht. Wer nicht einverstanden ist, bekommt keinen Einlass – zwingen darfst du niemanden. Lass den Gast die Tasche selbst öffnen und benachteilige niemanden, zum Beispiel wegen seiner ethnischen Herkunft (§ 19 AGG).
Fall 3: Hausverbot und Hausfriedensbruch
Eine Person mit Hausverbot steht wieder im Einkaufszentrum. Du sprichst sie an, weist auf das Hausverbot hin und forderst sie auf zu gehen. Wer trotz Hausverbot eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht, begeht Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) – ein Antragsdelikt, verfolgt nur auf Strafantrag des Hausrechtsinhabers. Du darfst die Person mit verhältnismäßigem Zwang hinausbegleiten (Besitzwehr, § 859 Abs. 1 BGB i. V. m. § 860 BGB) und die Polizei rufen.
Fall 4: Angriff und Notwehr
Ein Gast schlägt plötzlich nach dir oder nach deinem Kollegen. Gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff darfst du dich verteidigen – auch zugunsten anderer (Notwehr und Nothilfe, § 32 StGB). Die Abwehr muss erforderlich sein, also das mildeste Mittel, das sicher wirkt. Sie muss außerdem geboten sein – gegen Kinder oder erkennbar schwer Betrunkene musst du zum Beispiel zurückhaltender reagieren. Ist der Angriff vorbei, endet die Notwehr.
Fall 5: Betrunkener Gast
Ein angetrunkener Gast pöbelt andere Gäste an. Zuerst deeskalierst du: Abstand halten, ruhig und in kurzen Sätzen sprechen, Kollegen dazuholen, eine Alternative anbieten („Sie können gern draußen frische Luft schnappen“). Aus dem Hausrecht darfst du ihn hinausbitten. Ist er hilflos, lässt du ihn nicht allein und rufst den Rettungsdienst (112) – sonst droht unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB).
Mehr Fälle: Fallbeispiele. Hintergrund: Jedermannsrechte einfach erklärt.
Ein Fall Schritt für Schritt gelöst
Der Fall: Du arbeitest als Ladendetektiv in einem Drogeriemarkt. Ein Mann steckt zwei Parfüms in seine Jackentasche, geht an der Kasse vorbei, ohne zu bezahlen, und will den Laden verlassen.
- Ansprechen: Du gehst ruhig auf ihn zu, stellst dich vor und nennst den Grund: „Guten Tag, ich bin vom Sicherheitsdienst. Sie haben zwei Parfüms nicht bezahlt. Bitte kommen Sie mit ins Büro.“ Niemand soll vor anderen Kunden bloßgestellt werden.
- Ware zurückholen: Der Mann ist auf frischer Tat betroffen. Als Besitzdiener des Marktes darfst du ihm die Ware wieder abnehmen (Besitzkehr, § 859 Abs. 2 BGB i. V. m. § 860 BGB). Zuerst bittest du ihn, sie selbst herauszugeben.
- Festnahme prüfen: Diebstahl ist eine Straftat. Will der Mann weglaufen (Fluchtverdacht) oder kann er seine Identität nicht sofort nachweisen, darfst du ihn vorläufig festnehmen (§ 127 Abs. 1 StPO). Zeigt er freiwillig seinen Ausweis und gibt es keinen Hinweis auf Flucht, fehlt ein Grund für die Festnahme.
- Nicht durchsuchen: Du darfst weder seine Taschen noch seine Kleidung durchsuchen. Das darf nur die Polizei.
- Polizei rufen: Du rufst die Polizei (110) und übergibst ihr den Mann. Bis dahin hältst du ihn nicht länger fest als nötig und verhörst ihn nicht. Du notierst Uhrzeit, Ware und Zeugen.
- Verhältnismäßigkeit: Gewalt nur so viel wie nötig, zum Beispiel am Arm festhalten. Keine Schläge; für zwei Parfüms nimmst du keine schweren Verletzungen in Kauf.
- Eigensicherung: Abstand, Kollegen informieren. Wehrt sich der Mann mit Gewalt, um die Ware zu behalten, kann das ein räuberischer Diebstahl sein (§ 252 StGB) – gegen den Angriff darfst du dich wehren (§ 32 StGB). Zieht er ein Messer: loslassen, Abstand, Polizei. Keine Ware ist dein Leben wert.
Jedermannsrechte in der Prüfung: die wichtigsten Paragrafen
In der mündlichen Prüfung brauchst du vor allem die Jedermannsrechte – die Rechte, die jeder Mensch hat. Mehr Befugnisse hast du als Sicherheitskraft nicht.
| Norm | Wofür? | Kernvoraussetzung |
|---|---|---|
| § 34a Abs. 5 GewO | Deine Befugnisse | Keine Sonderrechte: nur Jedermannsrechte und vom Auftraggeber übertragene Rechte (z. B. Hausrecht) |
| § 32 StGB (auch § 227 BGB) | Notwehr und Nothilfe | Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff eines Menschen; Verteidigung erforderlich und geboten |
| § 34 StGB | Rechtfertigender Notstand | Gegenwärtige Gefahr, nicht anders abwendbar; geschütztes Interesse überwiegt wesentlich |
| § 228 BGB | Defensiver Notstand | Gefahr geht von einer fremden Sache aus (z. B. Hund); Beschädigung erforderlich, Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr |
| § 904 BGB | Aggressiver Notstand | Fremde Sache nutzen, wenn das nötig ist, um einen unverhältnismäßig größeren Schaden abzuwenden; Schadensersatz an den Eigentümer |
| § 859 BGB i. V. m. § 860 BGB | Besitzwehr (Abs. 1) und Besitzkehr (Abs. 2) | Verbotene Eigenmacht; Besitzkehr nur auf frischer Tat |
| § 229 BGB | Allgemeine Selbsthilfe | Eigener Anspruch; Hilfe der Behörden nicht rechtzeitig zu bekommen; ohne sofortiges Handeln wäre der Anspruch gefährdet; Ausnahmefall |
| § 127 Abs. 1 StPO | Vorläufige Festnahme | Straftat, auf frischer Tat betroffen oder verfolgt + Fluchtverdacht oder Identität nicht sofort feststellbar; nicht bei Ordnungswidrigkeiten |
| § 123 StGB | Hausfriedensbruch | Eindringen oder Bleiben trotz Aufforderung zu gehen; Strafantrag nötig |
| § 323c Abs. 1 StGB | Unterlassene Hilfeleistung | Unglücksfall; Hilfe ist erforderlich und zumutbar |
| § 19 AGG | Gleichbehandlung, z. B. beim Einlass | Keine Benachteiligung u. a. wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Religion |
Alle Jedermannsrechte mit einem Prüfschema für jeden Fall stehen kostenlos im Spickzettel Jedermannsrechte.
Richtig antworten in der 34a mündlichen Prüfung: Situation – Recht – Handeln – Grenzen
Eine klare Antwort hat vier Schritte: Situation benennen, Recht nennen, Handeln beschreiben, Grenzen zeigen. So zeigst du Rechtswissen und Praxis zugleich.
- Situation: Sag in einem Satz, was passiert. „Das ist ein Ladendiebstahl auf frischer Tat.“
- Recht: Nenn die passende Norm und ihre Voraussetzungen. „Ich darf die Ware nach § 859 Abs. 2 BGB i. V. m. § 860 BGB wieder abnehmen.“
- Handeln: Beschreib in der Ich-Form, was du konkret tust. „Ich spreche ihn ruhig an, bitte ihn ins Büro und rufe die Polizei.“
- Grenzen: Sag, was du nicht darfst. „Durchsuchen darf ich ihn nicht. Gewalt nur, soweit sie nötig ist.“
Merke: Grenzen zu nennen ist kein Zeichen von Unsicherheit. Prüfer fragen oft genau danach: „Und was dürfen Sie nicht?“
Beispiel: „Ein Gast beleidigt Sie an der Tür. Was tun Sie?“ – Situation: Es ist eine Beleidigung, kein körperlicher Angriff. Recht: Notwehr scheidet aus, denn die Worte sind schon gesagt, und Gewalt ist gegen Worte nicht das nötige Mittel. Möglich ist ein Strafantrag wegen Beleidigung (§ 185 StGB). Handeln: Ich bleibe ruhig, setze eine Grenze mit einer Ich-Botschaft, hole einen Kollegen und notiere Zeugen. Grenzen: Keine Gewalt, nicht zurück beleidigen.
34a mündliche Prüfung: 10 typische Fragen
So können Prüfer fragen. Es sind keine Original-IHK-Fragen, sondern sinngemäße Beispiele mit kurzer Lösungsrichtung.
- Welche Rechte haben Sie als Sicherheitskraft mehr als jeder andere Bürger? → Keine. Nur Jedermannsrechte und übertragene Rechte wie das Hausrecht (§ 34a Abs. 5 GewO).
- Was unterscheidet Sie von der Polizei? → Nur die Polizei hat hoheitliche Befugnisse, z. B. Durchsuchung oder Identitätsfeststellung mit Zwang.
- Wann dürfen Sie jemanden vorläufig festnehmen – und was dürfen Sie dabei nicht? → § 127 Abs. 1 StPO; nicht durchsuchen, nicht verhören, nicht länger festhalten als bis zur Übergabe an die Polizei.
- Ein Radfahrer fährt bei Rot über die Ampel. Dürfen Sie ihn festhalten? → Nein. Das ist eine Ordnungswidrigkeit; § 127 Abs. 1 StPO gilt nur bei Straftaten (§ 46 Abs. 3 OWiG).
- Ein Gast verweigert die Taschenkontrolle. Was tun Sie? → Kein Zwang; ohne Kontrolle kein Einlass (Hausrecht).
- Ein Mann mit Hausverbot kommt wieder ins Geschäft. Wie gehen Sie vor? → Ansprechen, zum Gehen auffordern, Besitzwehr, Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Polizei.
- Ein Gast beleidigt Sie. Dürfen Sie sich mit Notwehr wehren? → Nein. Die Beleidigung ist schon geschehen, Gewalt wäre weder erforderlich noch geboten; ruhig bleiben, ggf. Strafantrag (§ 185 StGB).
- Woran erkennen Sie, dass eine Lage eskaliert, und wie deeskalieren Sie? → Lauter werden, näher kommen, Drohungen; ruhig sprechen, Abstand, Alternativen anbieten.
- Nachts liegt eine stark betrunkene Person auf dem Parkplatz. Was tun Sie? → Ansprechen, Atmung prüfen, Notruf 112, Erste Hilfe, nicht allein lassen.
- Der Betreiber sagt: „Heute keine Gäste mit ausländischem Aussehen.“ Wie reagieren Sie? → Das benachteiligt wegen der ethnischen Herkunft (§ 19 AGG); nicht umsetzen, Vorgesetzten ansprechen.
Mehr zur Vorbereitung auf das Gespräch steht im Blogartikel 7 Fallbeispiele mit Lösungsweg.
Nervosität und Deutsch als Zweitsprache: Tipps für das Gespräch
Nervosität ist normal, und du darfst nachfragen, wenn du eine Frage nicht verstehst. Kurze, klare Sätze sind im Prüfungsgespräch besser als lange, verschachtelte Sätze.
- Nachfragen: „Können Sie die Frage bitte wiederholen?“ oder „Meinen Sie …?“ – das ist erlaubt.
- Kurz nachdenken: Ein paar Sekunden Pause sind in Ordnung. Geh im Kopf das Schema durch: Situation – Recht – Handeln – Grenzen.
- Kurze Sätze: Ein Gedanke pro Satz. „Ich spreche ihn an. Ich halte Abstand. Ich rufe die Polizei.“
- Fachwörter als Paare lernen: „Notwehr – § 32 StGB“, „Festnahme – § 127 Abs. 1 StPO“, „Besitzkehr – § 859 Abs. 2 BGB“. Fällt dir eine Nummer nicht ein, beschreib die Voraussetzungen in eigenen Worten.
- Laut üben: Sprich deine Antworten laut aus. Lesen allein reicht oft nicht, weil du im Gespräch frei sprechen musst.
- Die Gruppe nutzen: Hör den anderen zu. Sollst du ergänzen, nenn einen fehlenden Punkt – oft die Grenzen oder die Eigensicherung.
Für die Prüfung gibt es kein vorgeschriebenes Sprachzertifikat. Du musst Deutsch aber so gut verstehen und sprechen, dass du die Fragen verstehst und einen Fall erklären kannst. Ist Deutsch nicht deine erste Sprache, übe typische Sätze vorher, z. B.: „Das ist ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff.“
Mündlich üben mit der Simulation
Die mündliche Prüfung übst du, indem du Antworten frei formulierst und auf Nachfragen reagierst. Dafür gibt es bei einfach34a die mündliche Simulation mit einem KI-Prüfer.
- Ohne Anmeldung: Auf der Startseite kannst du eine Demo-Prüferfrage ausprobieren.
- Kostenlos mit Konto: 1 Prüferfrage und 1 Fallbeispiel mit KI-Abgleich.
- Paket Premium: 15 komplette Übungsgespräche mit dem KI-Prüfer, vor allem zu SG 1 und SG 6. Dazu kommen das Fallbeispiel-Training mit 20 KI-Abgleichen sowie Erklären und Übersetzen in 10 Sprachen.
Die KI stellt Fragen und Nachfragen, ähnlich wie in einem Prüfungsgespräch. Danach gleicht sie deine Antwort mit den Kernpunkten ab und zeigt, was enthalten ist und was fehlt – zum Beispiel, ob du die Rechtsgrundlage, dein Handeln und die Grenzen genannt hast.
Für den schriftlichen Teil passen die Übungsfragen (Sachgebiet 1 kostenlos), die Probeprüfung und der Übungsplan für 14, 30 oder 60 Tage. Alle Pakete im Vergleich: Pakete ansehen.
Quellen
- § 34a Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 5 GewO (Gewerbeordnung): gesetze-im-internet.de
- Bewachungsverordnung (BewachV): § 11 BewachV (Prüfung; mündlicher Teil mit Schwerpunkt Sachgebiet 1 und 6), § 7 und Anlage 2 BewachV (Sachgebiete): gesetze-im-internet.de
- § 32 StGB, § 34 StGB, § 123 StGB, § 185 StGB, § 252 StGB, § 323c Abs. 1 StGB: gesetze-im-internet.de
- § 127 Abs. 1 StPO: gesetze-im-internet.de
- § 227 BGB, § 228 BGB, § 229 BGB, § 859 BGB, § 860 BGB, § 904 BGB: gesetze-im-internet.de
- § 19 AGG: gesetze-im-internet.de
- § 46 Abs. 3 OWiG
- Gebühren, Ablauf, Hilfsmittel und Wiederholung: Prüfungsordnung deiner IHK
Häufige Fragen
Wie lange dauert die mündliche 34a-Prüfung?
Für jede Person sind etwa 15 Minuten vorgesehen. Weil bis zu 5 Prüflinge gleichzeitig geprüft werden, kann das ganze Gespräch länger als eine Stunde dauern. Deine eigene Redezeit ist kürzer.
Wie viele Personen sind in der mündlichen Prüfung gleichzeitig dran?
Bis zu 5 Prüflinge können gleichzeitig vor dem Prüfungsausschuss sitzen. Die Prüfer fragen meist reihum. Manchmal sollst du auch die Antwort einer anderen Person ergänzen.
Welche Themen kommen in der mündlichen Prüfung am häufigsten?
Der Schwerpunkt liegt auf Sachgebiet 1 (Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht) und Sachgebiet 6 (Umgang mit Menschen). Typisch sind Fälle zu Jedermannsrechten, Festnahme, Hausrecht und Hausverbot, Taschenkontrolle, Deeskalation und zum Umgang mit Betrunkenen oder Gruppen.
Darf ich Gesetzestexte in die mündliche Prüfung mitnehmen?
In der Regel nein. Hilfsmittel sind normalerweise nicht erlaubt. Was genau gilt, legt deine IHK fest. Frag am besten vorher dort nach oder lies die Einladung genau.
Was passiert, wenn ich nur die mündliche Prüfung nicht bestehe?
Dann ist die Sachkundeprüfung insgesamt noch nicht bestanden. Eine Wiederholung ist möglich. Ob du nur den mündlichen Teil wiederholen kannst, in welcher Frist und zu welcher Gebühr, regelt die Prüfungsordnung deiner IHK. Frag dort nach.
Wie viel Zeit liegt zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung?
Das ist je nach IHK unterschiedlich. Manchmal findet die mündliche Prüfung am selben Tag statt, manchmal einige Tage oder Wochen später. Den Termin nennt dir deine IHK mit der Einladung.
Darf ich nachfragen, wenn ich eine Frage nicht verstehe?
Ja. Du darfst die Prüfer bitten, eine Frage zu wiederholen oder anders zu formulieren. Das ist besser, als an der Frage vorbei zu antworten. Kurze, klare Sätze helfen dir dabei, besonders wenn Deutsch nicht deine erste Sprache ist.
Muss ich in der mündlichen Prüfung alle Paragrafen auswendig können?
Die wichtigsten Normen solltest du kennen, vor allem § 32 StGB, § 127 Abs. 1 StPO, § 859 BGB und § 123 StGB. Noch wichtiger ist, dass du die Voraussetzungen erklären und auf einen Fall anwenden kannst. Fällt dir eine Nummer nicht ein, beschreib die Regel in eigenen Worten.